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   OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15   

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https://dejure.org/2016,35151
OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15 (https://dejure.org/2016,35151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.02.2016 - 2 U 59/15 (https://dejure.org/2016,35151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 2 U 59/15 (https://dejure.org/2016,35151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 126 Abs. 1 BGB; § 126a BGB; § 126b BGB
    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank aufgrund der Überziehung des Girokontos an die Schufa; Begriff der schriftlichen Mahnung i.S. von § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank aufgrund der Überziehung des Girokontos an die Schufa; Begriff der schriftlichen Mahnung i.S. von § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BGB § 126
    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank aufgrund der Überziehung des Girokontos an die Schufa; Begriff der schriftlichen Mahnung i.S. von § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG

  • rechtsportal.de

    BGB § 126 Abs. 1 ; BGB § 126a ; BGB § 126b
    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank aufgrund der Überziehung des Girokontos an die Schufa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    Dies könnte insofern zweifelhaft erscheinen, als nach dem Wortlaut der SCHUFA-Klausel nur hinsichtlich der dort unter Ziffer 1 und 2 genannten Daten eine eigentliche Einwilligung erklärt wird, während es sich bei den folgenden Ausführungen zu einer nach § 28 a Abs. 1 S. 1 BDSG zulässigen Datenübermittlung lediglich um einen deklaratorischen Hinweis auf diese gesetzliche Möglichkeit, nicht aber eine Einwilligung des Bankkunden handelt (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - 16 U 7/14, BKR 2015, 105 m. w. N.).

    Dies ist von der Beklagten nicht zu beeinflussen (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - 16 U 7/14, BKR 2015, 105).

  • KG, 07.03.2012 - 26 U 65/11

    Doppelte Schufa-Einträge sind unzulässig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    Entgegen der Auffassung des Kammergerichts ergibt sich ein Anspruch auch nicht aus dem Rechtsgedanken des § 28 a Abs. 3 BDSG (vgl. KG, Urteil vom 07.03.2012 - 26 U 65/11, BeckRS 2012, 19677).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 325/13

    Erneuerbare Energien: Erhöhter KWK-Bonus für Altanlagen zur Stromerzeugung aus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    (a) Für eine solche Sichtweise könnte möglicherweise das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2015 (l ZR 157/13, WM 2015, 1341) sprechen.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG negatorischen Schutz genießt, so dass sich in entsprechender Anwendung der §§ 12, 823, 1004 BGB ein Widerrufsanspruch ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1983 - lll ZR 159/82, WM 1983, 1188; OLG München, Urteil vom 22.06.2010 - 5 U 2020/10, WM 2010, 1901).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    Dies gilt auch im Falle von geringfügigen Zahlungsrückständen (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2011 - Vl ZR 120/10, MMR 2011, 409), denn gerade auch Zahlungsverzögerungen bei relativ geringfügigen Beträgen können darauf hindeuten, dass der Betroffene nicht einmal in der Lage ist, kleinere Forderungen zu begleichen.
  • OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an die Schufa: Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15
    Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG negatorischen Schutz genießt, so dass sich in entsprechender Anwendung der §§ 12, 823, 1004 BGB ein Widerrufsanspruch ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1983 - lll ZR 159/82, WM 1983, 1188; OLG München, Urteil vom 22.06.2010 - 5 U 2020/10, WM 2010, 1901).
  • LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19

    Unberechtigter Schufa-Eintrag - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    Es liegt eine Rechtsgutsverletzung des Klägers vor, da durch eine nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten ein sonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt wird (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 12.02.2016 - 2 U 59/15, BeckRS 2016, 106507, m.w.N.).
  • LG Lübeck, 23.05.2017 - 3 O 325/15

    Verantwortlichkeit für Nachmeldungen zu Datenübermittlungen an Auskunfteien im

    (so auch OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Februar 2016 - 2 U 59/15 -, Juris).
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